- 1 Allgemeines:
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche auch zukünftige Verträge, die mit dem Kreissportbund Nordsachsen e.V. abgeschlossen werden.
- 2 Reservierung/ Bindung an den Vertrag
Lässt sich der Nutzer durch Abschluss eines Nutzungsvertrages ein Gerät beim KSB Nordsachsen e.V. reservieren, so muss er auch dann Miete zahlen, wenn er das Gerät nicht nutzt oder durch wetterbedingte Einflüsse das Gerät nicht nutzen kann. Kann der KSB Nordsachsen e.V. die Mietsache zum vereinbarten Zeitpunkt ohne eigenes Verschulden nicht übergeben, etwa weil ein Gerät schadhaft defekt geworden ist oder weil ein Vormieter die Mietzeit überschritten hat, kann er grundsätzlich nicht zum Schadenersatz herangezogen werden. Er ist aber verpflichtet, auf Verlangen seinerseits Ersatzansprüche gegen Dritte an den Mieter abzutreten, so dass dieser die Ansprüche anstelle des Vermieters geltend machen kann. Wird zwischen dem Auftraggeber und dem KSB Nordsachsen e.V. ein Vertrag geschlossen, so kann der Auftraggeber hiervon auch dann nicht zurücktreten, wenn die Veranstaltung aus Gründen, die der Auftraggeber nicht zu verantworten hat, abgesagt werden sollte bzw. werden muss. Bei Absagen bis zu 2 Wochen vor dem Veranstaltungstermin wird keine Ausfallgebühr fällig. Bei Absagen nach diesem Zeitpunkt werden dem Nutzer 50% der vereinbarten Summe in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für kurzfristige Ausfälle.
- 3 Haftung des KSB Nordsachsen e.V./ Betriebsgefahr
Der KSB Nordsachsen e.V. übernimmt keine Haftung für die vom vermieteten Gegenstand ausgehende Betriebsgefahr und für eventuelle Schäden, die durch den Ausfall des Mietobjektes entstehen. Er weist den Nutzer daraufhin, dass er selbst für etwaige Vorsichtsmaßnahmen sorgen muss. Dies gilt besonders für elektrische Geräte. Vom Nutzer muss eine Aufsichtsperson bzw. Bedienungs- oder Sicherungspersonal gestellt werden, solange der Mietgegenstand in Betrieb ist. Sollte der KSB Nordsachsen e.V. unabhängig vom vorherigen Haftungsausschluss dennoch in die Haftung gelangen, so haftet er nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig/ grob pflichtwidrig verursachte Schäden. Sollte der Vertrag von Seiten des KSB Nordsachsen e.V. nicht eingehalten werden können, weil der KSB Nordsachsen e.V. unverschuldet an der Durchführung gehindert worden ist, so haftet der KSB Nordsachsen e.V. nicht für die Ausfallschäden oder sonstige Folgeschäden, die dem Auftraggeber entstehen. Haftung für Fehlverhalten der Mitarbeiter des KSB Nordsachsen e.V., wird soweit möglich, ausgeschlossen. Der KSB Nordsachsen e.V. haftet grundsätzlich nicht für Mangelfolgeschäden. Soweit die Haftung nicht ausgeschlossen werden kann bleibt die Haftung begrenzt auf den Vertragswert, also den Preis, den der Auftraggeber für die Nutzung des Gegenstandes an den KSB Nordsachsen e.V. zu zahlen hat.
- 4 Anweisungen der Mitarbeiter des KSB Nordsachsen e.V. beachten
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass das Gelände, auf den die Veranstaltung stattfinden soll, problemlos genutzt werden kann, dass insbesondere die Spielgeräte ohne Einschränkungen kurzfristig aufgebaut und gesichert werden können. Die An- und Abfahrt für die Fahrzeuge des KSB Nordsachsen e.V., mit denen die Geräte zur Veranstaltung ausgebracht werden, ist ebenfalls sicherzustellen.
- 5 Zustand, Obhutpflichten
Alle gemieteten Geräte werden in gutem, betriebssicherem Zustand übergeben. Der Mieter sollte beim Empfang den einwandfreien Zustand der Geräte prüfen. Hält er diesen nicht für vertragsgerecht, muss er dies sofort dem Vermieter anzeigen. Reklamationen, die erst nach der Benutzung der Spielgeräte gemeldet werden, kann der Vermieter nicht anerkennen. Der Mieter muss dafür sorgen, dass die Mietgeräte in einwandfreiem Zustand bleiben. Er muss deshalb das Mietobjekt sorgfältig aufbewahren und vor Witterung und Diebstahl, unsachgemäßer Behandlung, Verschmutzung sowie Regen und Nässe schützen. Die Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf Schadennebenkosten, wie Sachverständigenkosten, Wertminderung, Mietausfallkosten etc. Der Mieter haftet für das gemietete Material zu Neuwert.
- 6 Reparatur, Schadenersatz und Weitervermietung
Weil der KSB Nordsachsen e.V. bei Weitervermietung an andere Mieter die Gegenstände in gutem, betriebssicherem Zustand übergeben will und muss, möchte er etwaige Schäden selbst reparieren bzw. von ihm bekannten Fachleuten in Ordnung bringen lassen. Die Mieter dürfen deshalb ohne Zustimmung des Vermieters beschädigte Geräte weder selbst noch mit Hilfe von Dritten öffnen oder reparieren. Sie müssen dem Vermieter die Kosten der Reparatur oder der Neuanschaffung aber ersetzen. Verloren gegangene oder unbrauchbar gewordene Gegenstände muss der Mieter dem KSB Nordsachsen e.V. sofort nach Beendigung der Mietzeit zum Neupreis ersetzen. Mietobjekte dürfen nicht an Dritte weitervermietet oder verliehen werden. Weiterhin dürfen die vermieteten Gegenstände nur zu dem vereinbarten Zweck verwendet werden. Die Mieter haben die Spielgeräte sauber und in dem Zustand (z.B. verpackt) zurückzugeben, wie sie in Empfang genommen wurden. Ansonsten kann der Vermieter Schadenersatz geltend machen. Bei Verschmutzung der Geräte werden Reinigungskosten berechnet.
- 7 Vorzeitige Rückgabe, Überschreitung der Mietzeit
Gibt der Nutzer die Geräte vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit zurück, behält der KSB Nordsachsen e.V. den Anspruch auf die Miete auch für die restliche Nutzungszeit. Der Nutzer kann bereits gezahlte anteilige Miete nicht zurückverlangen. Überschreitet der Nutzer die Mietzeit, haftet er für den daraus entstandenen Schaden in vollem Umfang. Als Mietzeitüberschreitung gilt auch die Zeit, die erforderlich ist, um Schäden zu reparieren bzw. Geräte wiederzubeschaffen, wenn diese Maßnahme durch ein Verschulden des Nutzers erforderlich wurde. Dies gilt auch für die zur Reinigung verschmutzter Geräte notwendige Zeit.
- 10 Benutzerordnung
Für jedes geliehene Gerät gilt die Benutzerordnung. Diese beinhaltet die Regeln für den Auf- und Abbau des Gerätes sowie die Betreuung während der Inbetriebnahme. Diese ist unbedingt einzuhalten. Zum Be- und Entladen sowie zum Zusammenlegen der Spielgräte stellt der Mieter 2 bis 3 Personen als Hilfspersonal zur Verfügung.
- 11 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nichtig oder unwirksam sein, werden davon die übrigen Teile nicht berührt. An die Stelle der nichtigen und unwirksamen Regelung tritt sinngemäß eine gültige Bestimmung, die der nichtigen bzw. nicht rechtmäßigen Bestimmung inhaltlich möglichst nahekommt.
Stand November 2017